Willkommen bei Weit:Blick

Weit:Blick ist ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz im Dreiländereck von Mittelhessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Auf Grundlage des SGB VIII unterstützen wir Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in sämtlichen Lebenssituationen. Wir unterstützen Familien in Krisensituationen, bei der alltäglichen Lebensgestaltung, bei Behördengängen sowie bei Erziehungsfragen und individuellen Herausforderungen und begleiten junge Erwachsene auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Unser Ziel ist es mit Fachlichkeit, Wertschätzung und dem Blick für individuelle Ressourcen und Stärken gemeinsam Perspektiven und Lösungen zu schaffen.

Unsere Leistungen im Überblick

Sozialpädagogische Familienhilfe +

§ 31 SGB VIII – Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist es, durch pädagogische und alltagspraktische Unterstützung zu intervenieren und die Selbsthilfekompetenzen der Familien zu stärken. Die Hilfe erfolgt im Lebensumfeld der Familie und richtet sich grundsätzlich an das gesamte Familiensystem. Sie ist als längerfristige Unterstützung angelegt und wird in der Regel von einer festen Bezugsperson als Familienhelfer*in durchgeführt.

Ambulante Hilfe für junge Volljährige +

§ 41 SGB VIII – Ziel der ambulanten Hilfe für junge Volljährige ist es, jungen Erwachsenen, die noch nicht zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung fähig sind, eine individuelle Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft anzubieten.

Sozialpädagogisches Clearing +

§ 27 ff. SGB VIII – Ziel dieser Hilfe ist die Klärung des grundsätzlichen und passgenauen Hilfebedarfs sowie der geeigneten Hilfeform. Sie ist zeitlich klar befristet, intensiv, ambulant sowie ressourcen- und lösungsorientiert ausgestaltet. Die Hilfe kann innerhalb weniger Tage eingeleitet werden, einen hohen Betreuungsumfang umfassen und ist auf maximal zwei Monate begrenzt. Ein Clearing erfolgt in unübersichtlichen oder nicht einschätzbaren Situationen, in Krisenlagen mit möglicher Gefährdung, bei drohender Fremdunterbringung, sofern die Familie diese noch abwenden möchte, bei deutlichen Anzeichen eines familiären Aufbruchs sowie wenn bisherige Hilfen nicht ausreichend oder angemessen waren.

Erziehungsbeistandschaft +

§ 30 SGB VIII – Ziel des Erziehungsbeistandes ist es, die Problemlagen des Kindes oder Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Im Fokus stehen insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kind bzw. Jugendlichen, schulische Schwierigkeiten sowie weitere soziale Bezüge. Im Mittelpunkt der Hilfe steht die individuelle Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen.

Schutzauftrag +

§ 8a SGB VIII – Der Einrichtungsträger gewährleistet die Wahrnehmung des Schutzauftrags und stellt sicher, dass bei der Einschätzung eines Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird. Zudem wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter*innen bei Personensorge- oder Erziehungsberechtigten auf die Annahme geeigneter Hilfen hinwirken, sofern diese als notwendig erachtet werden, und das zuständige Jugendamt informieren, wenn die in Anspruch genommenen Hilfen nicht ausreichen, um eine Gefährdung abzuwenden.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche +

§ 35a SGB VIII – Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung individuell zu unterstützen und ihre Teilhabe am schulischen, sozialen und familiären Leben zu sichern. Die Leistungen fördern schulische und soziale Kompetenzen, stärken Selbstständigkeit sowie alltagspraktische Fähigkeiten. Eltern und Bezugspersonen erhalten ergänzend gezielte Beratung und Unterstützung im Umgang mit dem bestehenden Hilfebedarf.

Unterstützung bei Personensorge und dem Umgangsrecht +

§ 18 SGB VIII – Ziel der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts ist es, eine stabile Grundlage für einen möglichst unbeschwerten Kontakt zwischen den Bezugspersonen zu schaffen. Eine unmittelbare Gefährdung des Kindes soll dabei ausgeschlossen werden. Die Fachkraft beobachtet, interveniert, reflektiert und dokumentiert den Prozess fachgerecht.

Mehr über unser Leitbild erfahren

Leitbild:

Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit stehen der Erhalt der familiären Einheit und die Stärkung der elterlichen Kompetenzen. Unser Ziel ist es, Kindern dauerhaft stabile und sichere Lebensbedingungen zu ermöglichen. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zu einer Gesellschaft, in der Kinder in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können und Eltern dabei unterstützt werden, ihre Erziehungsverantwortung bewusst und verlässlich wahrzunehmen.

Weit:Blick verfolgt das Ziel, Familien mit passgenauen Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII zu unterstützen. Dabei stärken wir sowohl die Erziehungs- sowie Selbsthilfekompetenz um so einen präventiven Beitrag zum Schutz des Kindeswohls zu leisten.

Unser Leitgedanke ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Familien sollen befähigt werden, ihre eigenen Ressourcen zu erkennen, neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und ihren Alltag langfristig eigenständig zu gestalten. Wir arbeiten mit systemischen, lösungsorientierten und ressourcenorientierten Methoden, die die Selbstwirksamkeit und Stabilität der gesamten Familie fördern.

Unser Einsatzgebiet

Wir sind deine Ansprechpartner

Mitarbeiter
Michelle Kloft-Weber
Geschäftsführerin
Pädagogische Leitung

📞+4915158140340

✉ m.kloft-weber@weitblick-familienhilfe.com

Mitarbeiter
Cara Ginsberg
Geschäftsführerin
Pädagogische Leitung

📞+4915158140219

✉ c.ginsberg@weitblick-familienhilfe.com

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